Arbeits- und Gesundheitsschutzpreis
Bewerbung
Nachfolgend wird beschrieben, wie die Bewerbung für den Arbeits- und Gesundheitsschutzpreis eingereicht werden kann:
- Informieren Sie sich online über die Einzelheiten und praktischen Modalitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzpreises.
- Füllen Sie die Bewerbungsunterlagen aus und senden Sie sie vor Ablauf der Frist an prevention.aaa@secu.lu.
- Nachdem die Jury die Bewerbungen analysiert hat, werden die Bewerber über das Ergebnis informiert. Die Organisatoren des Preises werden sich mit den Preisträgern in Verbindung setzen, um den Videodreh über das eingereichte Projekt zu organisieren.
- Die Identität der Preisträger wird bei der Verleihung des Preises während des Forums zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bekannt gegeben.
- Einer der Preisträger erhält außerdem den Publikumspreis. Dieser wird durch eine Online-Abstimmung des Publikums über einen Zeitraum von einigen Wochen nach der offiziellen Preisverleihung ermittelt.
5 Preise im Wert von 5.000 Euro sowie ein Video, in dem das eingereichte Projekt vorgestellt wird, werden an die Gewinner in den folgenden 3 Kategorien vergeben:
1.Kategorie Unternehmen – Bereich Arbeitsschutz (*)
- Unternehmen ≤ 50 Arbeitnehmern
- Unternehmen > 50 Arbeitnehmern
2.Kategorie Unternehmen – Bereich Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (*)
- Unternehmen ≤ 50 Arbeitnehmern
- Unternehmen > 50 Arbeitnehmern
3.Kategorie Organisation in der Rolle als Multiplikator im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz
(*) Falls nicht genügend zulässige Bewerbungen (mindestens 60% der maximalen Punktzahl) für die Kategorie Unternehmen ≤ 50 Arbeitnehmern vorliegen, behält sich die Jury das Recht vor, zwei Preise aus der Kategorie Unternehmen > 50 Arbeitnehmern zu bestimmen, und dies auch in umgekehrter Richtung.
Einer dieser Preisträger erhält außerdem den Publikumspreis, ein zusätzlicher Preis in Höhe von 2.000 Euro. Das Abstimmungsverfahren für den Publikumspreis erfolgt über einen Zeitraum von einigen Wochen nach der offiziellen Preisverleihung.
Alle Preisträger kommen in den Genuss eines Videos von etwa 3 Minuten, in dem das jeweilige Projekt vorgestellt wird.
Die Videofilme der Preisträger werden zum ersten Mal während der Preisverleihung im Rahmen des Forums zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gezeigt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Publikumspreis über ein elektronisches Abstimmungssystem, verfügbar auf der Internetseite www.visionzero.lu, für einige Wochen ermittelt. Die Preisträger und die Veranstalter können die Videofilme nach der Preisüberreichung auf ihrer Internetseite und/oder auf ihren sozialen Medien veröffentlichen. Der Preisträger des Publikumspreises wird nach Abschluss der Abstimmung bekanntgegeben.
Die Bewerbungsunterlagen können ab dem 15. November 2023 heruntergeladen werden. Neuheit für die Ausgabe 2024
Die Bewerbungsunterlagen sind in FR, DE & EN und in barrierefreier Form verfügbar.
Pro Unternehmen bzw. Organisation und Kategorie ist nur eine Bewerbung zulässig.
In der Bewerbung sind die umgesetzten Maßnahmen oder Produkte ausführlich zu beschreiben, ihre Umsetzung im Unternehmen zu erklären und die erzielten Ergebnisse darzulegen. Der Bewerbung können Dokumente, Präsentationen, Fotos, Zeichnungen, Videofilme oder Muster beigefügt werden.
Die Preisträger werden von der Jury bestimmt. Gegen die Entscheidungen der Jury kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das Bestehen möglicher gewerblicher Eigentumsrechte oder Patente muss in der Bewerbung erwähnt werden. Alle Bewerber erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Beitrags einverstanden.
Im Übrigen erklären sie, dass die Dokumente, Präsentationen, Fotos, Zeichnungen, Videofilme oder Muster, die ihrer Bewerbung beigefügt sind, nicht mit Drittrechten belegt sind und für Kommunikationszwecke der Veranstalter verwendet werden dürfen.
Bei der Bewertung der Bewerbungen analysiert die Jury, ob es sich mindestens um eine der folgenden Leistungen handelt:
- Praktische Umsetzungen für die Sicherheit von Anlagen, Maschinen, Werkzeugen oder Prozessen;
- Organisatorische oder technische Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit von Arbeitnehmern;
- Organisatorische oder technische Lösungen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer;
- Maßnahmen zur Vermeidung von Weg- und Dienstreiseunfällen;
- Maßnahmen zur Vorbeugung von Berufskrankheiten.
Der Schwerpunkt liegt auf innovativen, effizienten, nachhaltigen Lösungen, solchen mit der größten Wirkung und solchen, die auf andere Unternehmen oder Sektoren übertragbar sind.
Am Wettbewerb können nur Unternehmen mit einer Arbeitgeber-Matrikelnummer beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) bzw. Organisationen, die ihre Aktivitäten in Luxemburg ausüben, teilnehmen.
Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, die jeweils eine der nachfolgenden Organisationen vertreten:
- Ministerium für Sozialversicherungswesen, vertreten durch die Unfallversicherung (AAA) – Vorsitz
- Ministerium für Gesundheit, vertreten durch die Gesundheitsbehörde/Abteilung für Gesundheit am Arbeitsplatz (DSAT)
- Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, vertreten durch die Gewerbeaufsicht (ITM)
- Nationales Institut für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung der Unternehmen (INDR)
- Dachverband der luxemburgischen Arbeitgeber (UEL)
Bei der Bewertung der Dossiers analysiert die Jury die folgenden Kriterien:
1.Innovation (20 Punkte)
Dieses Kriterium bewertet die Originalität und Neuartigkeit der eingereichten Maßnahmen oder Produkte.
2. Prävention (30 Punkte)
Dieses Kriterium bewertet den Umfang der Risikominderung oder der Verbesserung des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und/oder des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.
3. Effizienz (10 Punkte)
Bei diesem Kriterium werden die erzielten Gewinne (Risikominderung oder Verbesserung des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und/oder des Wohlbefindens am Arbeitsplatz) im Vergleich zu den verursachten Ausgaben (in puncto Arbeitskräfte, Energieaufwand, Zeitaufwand usw.) bewertet.
4. Dauerhaftigkeit (20 Punkte)
Die Dauerhaftigkeit wird folgendermaßen bewertet:
- praktischer Nutzen der Neuheit, d.h. unkomplizierte Installation, Nutzung und Unterhalt, sowohl in technischer, wirtschaftlicher, energetischer als auch in organisatorischer Hinsicht oder unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwands (10 Punkte);
- langfristige Wirkung, d.h. Langlebigkeit beziehungsweise die Möglichkeit einer regelmäßigen Kontrolle im Hinblick auf eine ständige Verbesserung (10 Punkte).
5. Übertragbarkeit (20 Punkte)
Mit diesem Kriterium wird bewertet, ob die Maßnahme übertragbar ist auf, beziehungsweise das Produkt anwendbar ist von:
- Unternehmen der gleichen Branche, unabhängig von deren Größe (10 Punkte);
- Unternehmen, unabhängig von deren Branche (10 Punkte).
Bemerkung: Für die Organisationen wird das Kriterium der Übertragbarkeit nicht bewertet
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Präventionsabteilung der AAA:
Association d’assurance accident (AAA) – Präventionsabteilung
4, rue Mercier | L-2144 Luxembourg
T +352 261915-2201